Vergleich

FES-Anbieter sachlich vergleichen

Zuletzt geprüft am

Hier finden Sie keine Rangliste, sondern Kriterien, mit denen Sie Geräte und Versorger selbst vergleichen können. Grundlage sind die Anforderungen, die die gesetzlichen Krankenkassen an FES-Geräte und ihre Anbieter stellen.1

Wer ist beteiligt?

Bei einer Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse haben Sie es meist mit zwei Arten von Anbietern zu tun.

Hersteller

Sie entwickeln und produzieren die Geräte. Damit ein Gerät ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wird, muss der Hersteller unter anderem Sicherheit, Funktionstauglichkeit und medizinischen Nutzen nachweisen.1

Versorger (Leistungserbringer)

Zum Beispiel Sanitätshäuser oder Orthopädietechnik-Betriebe. Sie beraten, liefern, weisen ein und betreuen nach. Sie können jeden Versorger wählen, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Ärztinnen, Ärzte und Krankenkassen dürfen Sie in der Regel nicht zu einem bestimmten Versorger lenken.2

Kriterien: das Gerät

Diese Anforderungen stellt das Hilfsmittelverzeichnis an FES-Geräte mit Hautelektroden. Sie eignen sich gut als Prüfliste.1

  • Selbstständig nutzbar

    Das Gerät lässt sich ohne fremde Hilfe bedienen, und Sie können die Stärke der Stimulation selbst einstellen.

  • Alltagstauglich

    Es läuft mit handelsüblichen Akkus oder Batterien, die sich ohne Werkzeug wechseln lassen. Fußheber-Stimulatoren brauchen eine Halterung, etwa einen Gürtelclip oder eine Beinbefestigung.

  • Therapiespeicher

    Ein manipulationssicherer Speicher zeichnet auf, wann und wie lange das Gerät genutzt wurde. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann die Daten von mindestens 30 Tagen auslesen.

  • Verständliche Anleitung

    Eine Gebrauchsanweisung auf Deutsch – mit Gegenanzeigen, Hinweisen zur Elektrodenlage, Reinigung und Wartung. Für blinde und sehbehinderte Menschen auch in geeigneter Form.

  • Vollständige Lieferung

    Zum Lieferumfang gehören mindestens ein Satz Elektroden, ein Satz Elektrodenkabel und Akkus oder Batterien, gegebenenfalls mit Ladegerät.

  • Ein- oder mehrkanalig

    Das Verzeichnis unterscheidet Einkanal-Stimulatoren für den Wadenbeinnerv (Fußheber) und mehrkanalige, sensorgesteuerte Geräte zum Behinderungsausgleich.

Kriterien: Versorgung und Service

Mindestens so wichtig wie das Gerät ist der Versorger. Diese Leistungen verlangt das Hilfsmittelverzeichnis von Versorgern, die mit den Krankenkassen abrechnen.1 Zum gesetzlichen Anspruch gehören auch notwendige Änderungen, Reparaturen, Ersatz, Wartung und die Schulung im Gebrauch.2

  • Beratung durch Fachkräfte

    Die Beratung findet im direkten Austausch statt, zum Beispiel vor Ort, und wird in der Regel dokumentiert.

  • Auswahl ohne Mehrkosten

    Sie müssen über Ihren Anspruch auf eine Versorgung ohne Mehrkosten aufgeklärt werden und eine Auswahl geeigneter Geräte ohne Aufpreis angeboten bekommen.

  • Individuelle Auswahl

    Das Gerät wird passend zu Verordnung, Diagnose, Versorgungsziel und Ihrer Alltagssituation ausgewählt – auch mit Blick auf andere Hilfsmittel, die Sie bereits nutzen.

  • Persönliche Einweisung

    Sie werden persönlich in Gebrauch, Pflege und Reinigung eingewiesen, damit Sie das Gerät im Alltag sicher nutzen können. Die Einweisung wird schriftlich festgehalten.

  • Nachbetreuung

    Der Anbieter kümmert sich um Nachbetreuung, Wartung und Prüfungen und ist zu üblichen Geschäftszeiten für Fragen erreichbar.

  • Reparatur und Ersatz

    Sie werden informiert, wie Garantiefälle, Reparaturen, Änderungen und Ersatzbeschaffungen ablaufen.

Gelistete Geräte im Hilfsmittelverzeichnis

Diese Geräte sind in der FES-Gruppe des Hilfsmittelverzeichnisses eingetragen (Stand der Abfrage: 15.10.2026). Die Reihenfolge entspricht der Positionsnummer und ist keine Wertung.1

FES-Geräte in Produktuntergruppe 09.37.04 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses
Pos.-Nr.ProduktHerstellerProduktart
09.37.04.0002Peronäeusstimulator ODFS PaceOdstock Medical Ltd.Einkanal-Peronaeusstimulator
09.37.04.0003PeroBravoMTR+ Vertriebs GmbHEinkanal-Peronaeusstimulator
09.37.04.0004Peronäusstimulator ODFS Pace XLOdstock Medical LimitedEinkanal-Peronaeusstimulator
09.37.04.0005PARESESTIMMEDEL GmbHEinkanal-Peronaeusstimulator
09.37.04.1001MICROSTIMMEDEL GmbHMehrkanalig, sensorgesteuert
09.37.04.1002KT MotionMEDEL GmbHMehrkanalig, sensorgesteuert

Das Verzeichnis ändert sich laufend; prüfen Sie den aktuellen Stand direkt beim GKV-Spitzenverband. Die Gruppe umfasst Geräte mit Hautelektroden; implantierte Systeme sind hier nicht erfasst. Ob ein bestimmtes Gerät für Sie infrage kommt, klären Sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse – Anhaltspunkte gibt Für wen ist FES geeignet?

Denken Sie beim Vergleich auch an Alternativen: Bei Fußheberschwäche nach Schlaganfall erreichten FES und eine herkömmliche Fußheberorthese in Studien vergleichbare Verbesserungen beim Gehen.3 Mehr dazu unter Häufige Fragen.

Fragen an Anbieter

Mit diesen Fragen können Sie Angebote vergleichen. Lassen Sie sich die Antworten am besten schriftlich geben. Fragen für das Gespräch mit Ärztin oder Arzt finden Sie unter Das Gespräch vorbereiten.

Zum Gerät

  • Ist das Gerät im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, und unter welcher Nummer?
  • Kann ich es vor der Entscheidung ausprobieren, und wie lange?
  • Welche Elektroden brauche ich, wie oft müssen sie ersetzt werden?
  • Wie lange hält der Akku, und wie wird er geladen oder gewechselt?

Zu Versorgung und Kosten

  • Sind Sie Vertragspartner meiner Krankenkasse?
  • Welche Geräte bieten Sie mir ohne Mehrkosten an?
  • Wer stellt das Gerät ein, und wer ist bei Problemen erreichbar?
  • Wie läuft es bei Reparatur, Wartung oder Ersatz?

Autor

Boris Schumacher, Physiotherapeut

  • Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie
  • Weiterbildungen in Chiropraktik und manueller Therapie
Mehr über den Autor

Quellen

  1. GKV-HilfsmittelverzeichnisGKV-Spitzenverband. Hilfsmittelverzeichnis, Produktuntergruppe 09.37.04 „Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (FES)“: Anforderungen gemäß § 139 SGB V und gelistete Produkte. Änderungsdatum 30.09.2022, abgerufen am 15.10.2026. Zur Quelle
  2. Gesetz§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Hilfsmittel, insbesondere Absatz 1 (Umfang des Anspruchs) und Absatz 6 (Wahl des Leistungserbringers). Zur Quelle
  3. Meta-AnalysePrenton S, Hollands KL, Kenney LP. Functional electrical stimulation versus ankle foot orthoses for foot-drop: a meta-analysis of orthotic effects. Journal of Rehabilitation Medicine. 2016;48(8):646–656. Zur Quelle